Die Kosten für den Einbau eines Treppenliftes richten sich nach Treppenform und -länge sowie Modell und Ausstattung des Liftes. So bekommen Sie z. B. einen Sitzlift für eine gerade Treppe ab 4.800 Euro, für eine kurvige Treppe ab 10.000 Euro. Diese Summen mögen zunächst erschreckend hoch klingen. Gut zu wissen, dass im Rahmen einer zukunftsorientierten Wohnpolitik eine barrierefreie Wohnraumanpassung – und darum handelt es sich beim Einbau eines Treppenliftes – durch verschiedene Finanzierungshilfen gefördert wird.
Abhängig von Ihrer persönlichen gesundheitlichen und finanziellen Situation erhalten Sie für den altersgerechten Umbau möglicherweise Zuschüsse von der Pflegekasse oder Fördermittel vom Staat.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Zuschüsse von der Pflegekasse bekommen. Dafür muss der Bewohner, für den der Lift beantragt wird, als pflegebedürftig eingestuft sein. Nach dem Pflegestärkungsgesetz bedeutet dies, dass die Pflegebedürftigkeit durch einen unabhängigen Gutachter vom Medizinischen Dienst durch Einstufung in eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad bestätigt wurde (siehe Kasten). Außerdem muss die Wohnraumanpassung als notwendige Maßnahme erachtet werden, um z. B. die selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen zu ermöglichen bzw. wiederherzustellen.
Der Zuschuss kann bis zu 4.000 Euro pro Pflegebedürftigem betragen. Die Bezuschussung wird im Einzelfall geprüft und richtet sich u. a. auch nach der Höhe der entstehenden Kosten und den Einkommensverhältnissen des Versicherten. Der Pflegebedürftige trägt als Eigenanteil mindestens 10 Prozent und höchstens 50 Prozent seiner monatlichen Bruttoeinnahmen.
Der Zuschuss wird einmalig pro Maßnahme gewährt. Wichtig ist, dass Sie den Zuschuss vor dem Kauf des Treppenliftes bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Am besten, Sie reichen den Antrag zusammen mit dem Kostenvoranschlag für den Einbau ein.
Darüber hinaus gibt es von Stiftungen, Land und Kommunen weitere Förderprogramme für barrierefreie Wohnanpassung. Die Art der Förderung sowie die Förderhöhe sind dabei sehr unterschiedlich. Das können Zuschüsse oder auch zinsgünstige Darlehen sein. Informieren Sie sich dazu bei einer Wohnberatung oder der Seniorenberatungsstelle vor Ort.
Zumindest auf den ersten Blick scheint es günstiger zu sein, einen Treppenlift gebraucht zu kaufen. Einige Treppenliftanbieter bieten gebrauchte, generalüberholte Modelle zu einem reduzierten Preis an. Informieren Sie sich vorab sehr genau, ob der Einbau in Ihrer Wohnung problemlos möglich ist und welche Zusatzkosten für das Anpassen des Fahrbahnsystems anfallen. Außerdem sollten Sie alle Fragen hinsichtlich Sicherheitsüberprüfung, Gewährleistung und Garantie geklärt haben. Im Falle eines Defekts, z. B. bei der Elektronik des Liftes, können sonst unvorhersehbare Reparaturkosten entstehen. Wenn Sie den Lift von einer Privatperson kaufen, sind Garantie, Gewährleistung und Sicherheitscheck meist nicht gegeben. Überdies müssen Sie sich um Einbau und Wartung des Liftes selbst kümmern und können nicht auf die Serviceleistungen der Treppenliftanbieter zurückgreifen.
Noch ein Hinweis zur Kostenerstattung: Denken Sie nach der Anschaffung eines Treppenliftes daran, dass Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung die Kosten dafür als außerordentliche Belastung steuerlich absetzen können. Die Höhe der Steuerersparnis richtet sich nach Ihren Einkommens- und Familienverhältnissen.
Als Alternative zum Neukauf gibt es häufig auch das Angebot, ein passendes Treppenliftmodell zu mieten. Das spart natürlich die Anschaffungskosten. Ob sich das Mieten jedoch tatsächlich lohnt, hängt vom Mietpreis und den Mietbedingungen ab. Häufig ist die Nutzung durch eine Mindest- und Maximalmietdauer vertraglich festgelegt. Wenn Sie den Lift über den vereinbarten Zeitraum hinaus weiter nutzen möchten, muss in der Regel ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. Über mehrere Jahre hinweg können die aufsummierten Mietkosten den Kaufpreis übersteigen. Kostensparend ist das Mietmodell hauptsächlich dann, wenn abzusehen ist, dass der Treppenlift nur kurzzeitig über einen begrenzten Zeitraum gebraucht wird, so z. B. nach einem Unfall oder zur Überbrückung bis zu einem Umzug. Die Serviceleistungen der Anbieter hinsichtlich Anpassung, Montage und Wartung des Treppenliftes sind selbstverständlich auch bei einem gemieteten Treppenlift gegeben.